Studiengebührenfreiheit
Studieren statt Kassieren - für das gebührenfreie Erststudium
Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2005 sind Studiengebühren aus der allgemeinen Debatte in die politische Wirklichkeit einiger Bundesländer gerückt. In Folge dessen haben unionsregierte Landesregierungen die Initiative ergriffen und Studiengebührenpläne vorgelegt. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und im Saarland wird die Einführung von Studiengebühren beraten oder sind bereits auf den Weg gebracht.
Die Konsequenzen dieser Politik sind noch nicht abzusehen. Vermutlich werden aber neben erhebliche Wanderungseffekte zwischen studiengebührenfreien Bundesländern und Ländern die Studiengebühren erheben erwartet. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und Sozialverträglichkeit, für die die Länder auch zu sorgen haben, wird damit auf Sicht gefährdet. Damit werden über kurz oder lang neue Wege notwendig.
Ungeachtet der konkreten Ausgestaltung von Studiengebühren gibt es viele Gründe gegen Studiengebühren im Erststudium, die Wichtigsten listen wir auf:
Soziale Ungerechtigkeit: Studiengebühren verschärfen die soziale Selektion in der Hochschulbildung. Die Notwendigkeit einer Verschuldung für das Studium stellt eine erhebliche psychologische Hemmschwelle vor der Aufnahme eines Studiums dar. Demgegenüber erscheint eine Ausbildung mit entsprechendem Ausbildungsentgelt der sicherere Weg. Verdrängungseffekte bei der ohnehin prekären Situation des dualen Berufsausbildungssystems sind nicht zu vermeiden. Die mit KiTa und Schule beginnende starke Herkunftsabhängigkeit des Bildungserfolgs setzt sich so an der Hochschule fort.
Sinkende Studierendenzahlen: Deutschland hat mit 36% Studierenden und 20% Absolventen eines Jahrgangs einen großen Nachholbedarf bei der Studienbeteiligung. In vielen europäischen Ländern liegt die Beteiligung doppelt so hoch. Neben den geringen Gesamtausgaben für Hochschulen und der niedrigen Quote an Abschlüssen, die zum Studium berechtigen, tragen heute schon die erheblichen Kosten eines Studiums zu dieser Situation bei. Schon heute tragen Studierende mit der Übernahme der Lebenshaltungskosten zur Hälfte der mit einem Studium verbundenen Kosten bei, die Abschreckungswirkungen sind enorm. Die mit den letzten BaföG-Verbesserungen einhergehende Steigerung der Studierendenzahlen zeigte dies eindrücklich. Die geringere Attraktivität des Studiums mit Studiengebühren führte zum Gegenteil der notwendigen Steigerung. Mit fatalen Konsequenzen: schon jetzt ist ein starker Fachkräfte- und Akademikermangel absehbar.
Neue Mobilitätshindernisse: die geplanten länderspezifischen Gebühren-, Darlehens- und Ausfallfondsmodelle und die Ausnahmeregelungen behindern die Mobilität der Studierenden. So droht ein Studienplatzwechsel innerhalb Deutschlands schwieriger zu werden als ins europäische Ausland. Zusammen mit den auch für ausländische Studierende entstehenden Hindernissen durch Studiengebühren stehen Studiengebühren so in klarem Widerspruch zum Bologna-Prozess.
Ökonomisierung der Hochschulen: Die Darlehensfinanzierung von Studiengebühren droht die Darlehensvergabe an die Verdienstaussichten infolge des Studiums zu koppeln. Werden zudem die Gebühren nach Fächern gestaffelt, droht so eine Beeinträchtigung der Fächervielfalt und eine potentielle Berücksichtigung von kostengünstigen Studiengängen mit guten Verdienstaussichten. Damit wird nicht nur die schon jetzt eingeschränkte freie Studien- und Berufswahl weiter eingeschränkt sondern droht darüber eine generelle Ökonomisierung von Lehre und letztlich auch Forschung.
Die genannten Gründe zeigen: Studiengebühren für das Erststudium sind keine Alternative, Bachelor und Master-Studiengänge müssen studiengebührenfrei bleiben, sofern sie nicht weiterbildend sind. Deshalb fordern wir die gesetzliche Festschreibung der Studiengebührenfreiheit.


