Sie sind hier: Hochschulreform > Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming

Alle verbindlichen Regelungen sind unzureichend, wenn nicht auch eine Änderung des alltäglichen Handelns und Bewusstseins in Entscheidungsgremien erfolgt. Auch an Hochschulen werden alltägliche wie weitreichende Entscheidungen oft ohne die notwendige Geschlechtersensibilität getroffen. Europaweit selbstverständliche Begriffe wie Gender Mainstreaming oder Gender Budgeting sind im universitären Alltag allzu oft noch Fremdworte.

Diese Aufgabe verlangt einen langen Atem bei allen Akteuren und Offenheit in der konkreten Umsetzung geschlechterdemokratischen Handelns vor Ort. Gender Mainstreaming und Gender Budgeting sollen zur verbindlichen Aufgabe der Hochschulen werden. So sollte es zur Selbstverständlichkeit für Verantwortliche an sächsischen Hochschulen werden, Geschlechtersensibilität zum Kriterium des eigenen Handelns zu machen. Mit der größeren finanziellen Autonomie muss eine verantwortlicher Umgang mit den verfügbaren Mitteln einhergehen, der die geschlechtspezifischen Auswirkungen finanzieller Entscheidungen transparent macht.

Die Frage des Zugangs von Frauen zu Wissenschaft und Hochschule ist letztlich nicht nur eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit, sondern auch ein Gebot der wissenschaftlichen und ökonomischen Vernunft - das enorme Potential von Frauen in Wissenschaft und Hochschule muss genutzt werden.

Frauenförderung

Die bisherige Gleichstellungspolitik zeitigt durchaus Erfolge, bleibt jedoch noch zu oft bei bloßen Absichtserklärungen stehen. Noch immer sind Frauen mit 14% der Professuren in der Minderheit, sind Entscheidungsgremien und Berufungskommissionen männlich dominiert. Demgegenüber wollen wir verbindliche Regelungen zur Förderung von Frauen in wissenschaftlichen Berufen, um den Anteil an Frauen im wissenschaftlichen und künstlerischen Personal der Hochschulen deutlich zu erhöhen. Bei der Besetzung offener Stellen sollen Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, wenn ihr Anteil in der fachspezifischen Berufsgruppe unter 50% liegt. Die Repräsentanz von Frauen in den Entscheidungsorganen und Kommissionen soll gestärkt werden. So sollen gemäß der EU-Strategie, den Anteil von Frauen in Entscheidungsgremien in der Wissenschaft auf mindestens 40% zu erhöhen, mindestens vier von zehn Mitgliedern von Entscheidungsorganen und anderen Gremien - etwa von Berufungskommissionen - weiblich sein.

Gleichstellungsbeauftragte sollen hauptamtlich tätig sein, mit stärkeren Rechten ausgestattet werden und über das Thema der Gleichstellung hinaus für die besonderen Lebenslagen von Studierenden und Beschäftigten mit Kindern oder gleichgeschlechtlichen Mitgliedern der Hochschule zuständig sein.

Sächsische Landesstipendien und die Graduiertenschulen sollen in besonderer Weise promovierende Frauen fördern. Die in der Realität schon überwiegende Vergabe von Stipendien an Frauen soll gesetzlich fixiert werden. Damit wird eine zentrale Voraussetzung für die Erhöhung des Frauenanteils in wissenschaftlichen Berufen geschaffen.

###FUSSZEILE###
Landtagsfraktion . Wir sind Klima . Hochschulreform . Mobilität . Landesverband . weiterdenken . DAKS